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Oft gestellte Fragen

Muss ich eine Buchhaltung führen?

Ja. Sobald Sie auf eigene Rechnung arbeiten, auch im Nebenberuf oder auf Teilzeitbasis, ist eine Buchhaltung zu führen.

Was muss die Buchhaltung beinhalten?

Vom Gesetz (OR) wird vorgeschrieben, dass Sie Ihre Vermögens- und Schuldverhätnisse zu jedem Zeitpunkt bestimmen können. Sie können durch die Buchhaltung Ihren Erfolg ermittlen und Ihre Liquidität überwachen. Ihre Buchhaltung muss vollständig, ordentlich und sauber strukturiert sein.

Kann ich die Buchhaltung selber führen?

Ja klar können Sie Ihre Buchhaltung selber führen, dies wird heutzutage sogar sehr oft gemacht.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, das Programm AbaWebTreuhand zu nutzen, oder Sie können die gesamte Buchhaltung an uns outsourcen.

Für was brauche ich einen Treuhänder?

Haben Sie schon einmal eine MWST-Kontrolle oder AHV-Revision erlebt? Sie denken: solche Themen tangieren nur grössere Unternehmen? Da irren Sie sich leider. Denn die eidgenössische Steuerverwaltung und kantonalen Ausgleichskassen kontrollieren stichprobenartig auch bei Kleinunternehmen, ob diese den gesetzlichen Pflichten nachkommen.

Wer seine MWST-Abrechnungen sauber einreicht und die Löhne korrekt abrechnet, hat selbstverständlich nichts zu befürchten. Doch bereits ein kleiner Fehler kann fatale Folgen nach sich ziehen. Stellt beispielsweise der MWST-Revisor/in eine Unregelmässigkeit fest, zahlen Sie eine Nachbelastung sowie Verzugszins.

Allein das Schweizer MWST-Gesetz verfügt über rund 120 Artikel, wobei Ausnahmen die Norm bilden. Wer sich nicht tagtäglich mit der Materie befasst, behält kaum den Überblick. Deshalb passieren schnell Fehler, die ins Geld gehen. Wenn Sie hunderte oder tausende Franken für Nachbelastungen und Verzugszinsen begleichen müssen, zahlt sich die Zusammenarbeit mit einem Treuhandprofi schnell aus.

Ab wann bin ich MWST-pflichtig?

Ab einem jährlichen Umsatz von 100'000 Franken aus Leistungen im In- und Ausland, die nicht von der Steuer ausgenommen sind.

Ab wann muss ich meine Firma im Handelsregister eintragen?

Der Eintrag ist für eine Einzelfirma erst ab einem jährlichen Umsatz von 500'000 Franken pflichtig.

Jedoch dürfen Sie sich auch schon vorher eintragen.

Für juristische Personen (GmbH, AG) wird der Handelsregistereintrag bei der Gründung vorgenommen.



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